Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:
Mit der Abwicklung aller Buchungen/Bestellungen, die über diese Webseite getätigt werden, wird seitens der Tauchbasen die „Generation X GmbH“ beauftragt. Generation X GmbH tritt im Falle von Einzelleistungen (insbesondere von Tauchpaketen und -kursen) lediglich als unser Handlungsgehilfe auf.

Pauschalreisen werden von Generation X GmbH vermittelt oder eigenständig unter der Marke “Lagona Travel” veranstaltet. Für diese Vermittlung und Veranstaltung gelten die im Folgenden informativ wiedergegebenen AGB der Generation X GmbH. Maßgeblich für Deine Buchung sind die bei Angebotserstellung gültigen und spätestens mit der Bestätigung übersandten aktuellen Bedingungen der Generation X GmbH.

Reise- und Zahlungsbedingungen der Generation X GmbH
PRÄAMBEL

„Lagona Travel“ ist eine eingetragene Marke der Generation X GmbH. Reiseveranstalter ist die Generation X GmbH, Marktstrasse 5, 93098 Mintraching. Registergericht Regensburg, HRB 7382. Geschäftsführer Christian Brückl. Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der Generation X GmbH (im Folgenden auch Lagona Travel oder Reiseveranstalter) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) vorgenommen werden kann, bieten Sie Lagona Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen.

1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über unsere vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Lagona Travel GmbH herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung der Generation X GmbH über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler zustande.

1.5. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von Generation X GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Allgemeine Zahlungskonditionen

2.1. Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers R+V Allgemeine Versicherung AG, Verwaltung: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.

2.2. Zahlungen auf die gebuchte Pauschalreise unter der Voraussetzung des Vorliegens des genannten Sicherungsscheins bzw. auf gebuchte touristische Einzelleistungen sind durch Sie wie folgt zu leisten:

2.2.1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „Baustein“ in Höhe von 40% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Lagona Travel behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

Prämien für von Ihnen über Lagona Travel gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 17) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich Lagona Travel ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6.1. (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

2.2.2. Zahlungen sind von Ihnen direkt an die in der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maß geblich ist der Zahlungseingang. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.

2.2.3. Reisevermittler sind nicht berechtigt Zahlungen von Ihnen entgegenzunehmen. Zahlungen an den Vermittler erfolgen auf eigene Gefahr und haben keine Erfüllungswirkung uns gegenüber.

2.3. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich Lagona Travel nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 5.4. zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von Lagona Travel GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Wir werden Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme informieren.

3.4. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle wesentlicher Erhöhung unserer Einkaufspreise z.B. aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder wesentliche Wechselkursverschlechterungen um den entsprechenden Betrag heraufzusetzen.

3.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.

3.6. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Lagona Travel gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Änderung oder Preiserhöhung geltend machen. Reagieren Sie gegenüber Lagona Travel nicht oder nicht inner halb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

3.7. Auch die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 3.1. – 3.3.

4. Umbuchungen und Änderungen

4.1. Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von Lagona Travel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Lagona Travel 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Lagona Travel kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende Lagona Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Lagona Travel (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet Lagona Travel ein Bearbeitungsentgelt von € 50.-.

4.2. Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung).

4.3. Auf Ihren Wunsch nimmt Lagona Travel bei Pauschalreisen oder auch touristischen Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei touristischen Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung).

Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Person an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 5.4. berechnet.

Die Umbuchung ist für folgende Reiseleistungen ausgeschlossen:

– Pauschalreisen:
Pauschalreisen mit Linienflügen oder mit der Kennzeichnung „Baustein“, (Tauch)Kreuzfahrten oder Teilnahme an Events und Gruppenreisen.

– touristische Einzelleistungen:
Nur-Flüge, sonstige touristische Einzelleistungen wie Sportpakete, Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets

– Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind

Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Lagona Travel Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

4.4. Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 50.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass Lagona Travel keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.

4.5. Umbuchungen von Reisen, durch die sich laut Ausschreibung oder Angebot ein günstigerer Reisepreis ergeben würde sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Reisepreises möglich. Zusätzlich erheben wir das genannte Umbuchungsentgelt. Dies gilt auch für Teilleistungen.

5. Rücktritt durch Sie

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so sind wir berechtigt Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen zu verlangen. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

5.3. Lagona Travel macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die folgend bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung berechnet und auf volle Euro aufgerundet.

5.4. Entschädigungssätze

5.4.1. Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.

5.4.2. Buchungsgebühren (Service fees, Ticketinggebühren, Flugausgleichsgebühren, Umbuchungsgebühren u.ä.): 100%

5.4.3. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Teilnehmer (jeweils auf volle Euro aufgerundet)

5.4.3.1. bei Pauschalreisen für die keine der nachfolgenden Absätze Anwendung finden:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn…………………………………… 25%
  • ab 29.- 22. Tag vor Reisebeginn………………………………. 30%
  • ab 21.- 15. Tag vor Reisebeginn………………………………. 45%
  • ab 14.- 10. Tag vor Reisebeginn………………………………. 65%
  • ab 9.- 4. Tag vor Reisebeginn…………………………………. 80%
  • ab 3. Tag vor Reisebeginn……………………………………… 90%

5.4.3.2. bei Tauchkreuzfahrten / Schiffsreisen, Reisen mit Schiffsanteil und individuell ausgearbeiteten Reisen:

  • Bis 90 Tage vor Reisebeginn………………………………….. 25%
  • 89.-50. Tag vor Reisebeginn…………………………………… 50%
  • 49.-14. Tag vor Reisebeginn…………………………………… 85%
  • Ab 13. Tag vor Reisebeginn……………………………………. 95%

5.4.3.3. bei Pauschalreisen mit eingeschlossenem Linienflug und/oder der Kennzeichnung „Baustein“:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn…………………………………… 40%
  • ab 29.- 22. Tag vor Reisebeginn………………………………. 60%
  • ab 21.- 15. Tag vor Reisebeginn………………………………. 65%
  • ab 14.- 10. Tag vor Reisebeginn………………………………. 75%
  • ab 9.- 4. Tag vor Reisebeginn…………………………………. 85%
  • ab 3. Tag vor Reisebeginn……………………………………… 95%

5.4.3.4. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur- Flug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

5.6. Sie sind berechtigt, Lagona Travel gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die von uns berechnete Pauschale.

5.7. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine, ein komplettes Schiff oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmer/Schiffspreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

5.8. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.9. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Lagona Travel bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich Lagona Travel in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Lagona Travel erstattet werden, wird Lagona Travel diese auch an Sie erstatten.

5.10. Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Lagona Travel GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise.

6. Rücktritt und Kündigung durch uns

6.1. Rücktritt aufgrund Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

6.1.1. Ist die Durchführung einer Reise von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig, so können wir bei deren Nichterreichen vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in unserer Reiseausschreibung auf die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt bis zu dem diese Anzahl erreicht werden muss hingewiesen haben. Wir werden Sie in unserer Reisebestätigung auf Anzahl und Termin hinweisen.

6.1.2. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzusehen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann werden wir unverzüglich vom Reisevertrag zurücktreten.

6.1.3. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 6.1. erhalten Sie geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6.2. Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund

Lagona Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7. Gesundheit, Sport- und Tauchprogramme / Nicht in Anspruch genommene Leistung

7.1. Sie erklären durch Ihre Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchkursen / Tauchprogrammen und sonstigen Programmen bestehen. Wir empfehlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit untersuchen zu lassen.

7.2. Sie erklären für alle Teilnehmer, die ein Sportpaket buchen, dass diese über die entsprechende Erfahrung und notwendigen Befähigungsnachweise verfügen.

7.3. Während der Sportprogramme ist den Sport- / Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gelten als vertragswidriges Verhalten und haben den sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme (Kündigung der Teilleistung laut Ziffer 6) zur Folge.

7.4. Rückerstattungen auf vorgebuchte Sportpakete sind ausgeschlossen.

8. Obliegenheiten

8.1. Mängelanzeige

Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

Etwaige Reisemängel sind uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Nutzen Sie hierzu unsere Emailkontakte oder Notrufnummer, die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegeben wird. Wir werden unsere Kollegen vor Ort damit beauftragen, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Weder Leistungsträger noch andere Vertretungen sind befugt, Ansprüche Ihrerseits anzuerkennen.

8.2. Fristsetzung vor Kündigung

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Lagona Travel GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

8.3. Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck nach Bekanntwerden uns anzuzeigen.

8.4. Schadensminderungspflicht

Sie haben den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere haben Sie uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.2. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Wir haften jedoch für Leistungen, welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden eine Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informieren wir Sie entsprechend. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, leiten wir unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1. Wir werden Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

11.2. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

11.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.

12. Sondergepäck

Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck wie z.B. Tauchausrüstungen, Surfbrettern usw., Rollstühlen und Tieren ist grundsätzlich nicht Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Wir sind bei der Vermittlung gerne behilflich. Der Transfer vom Flughafen zum Hotel / Unterkunft, die Lagerung / Unterstellung und der Rücktransport sind ausschließlich Ihre Angelegenheit, wenn nichts anderes vereinbart wird.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter Lagona Travel zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Lagona Travel hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Generation X GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen Ihrerseits gegen uns im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2. Sie können Generation X GmbH nur an unserem Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen von Generation X GmbH gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.

14.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass diejenige rechtlich wirksame Regelung angewandt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Vermittlertätigkeit

Tritt die Lagona Travel als Vermittler auf, so gelten für gegenseitige Ansprüche aus dem Reisevertrag die Reisebedingungen des entsprechenden Reiseveranstalters. Ansprüche des Reisenden im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den damit in Zusammenhang stehenden weiteren Verträgen bestehen daher ausschließlich gegenüber dem Reiseveranstalter. Für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Markenschutz

„Lagona Travel“ ist eine eingetragene Marke und steht unter internationalem Schutz.

Stand: 01. Januar 2023

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.